iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Rechtsöffnung

Der Kostenspruch aus einem Rechtsöffnungsverfahren, das auf einer nicht weitergeführten Betreibung beruht, kann nicht vollstreckt werden

Kommentierung
Rechtsöffnung
Ein Urteil, das einem Gläubiger Kosten und eine Parteientschädigung zuspricht, ist insoweit zwar ein definitiver Rechtsöffnungstitel für diese Kosten und die Parteientschädigung. Setzt der Gläubiger indessen die Betreibung nicht fort, gelten diese Betreibungskosten als unnötigerweise verursacht und können nicht auf den Schuldner überwälzt werden.
Florian Bommer
iusNet SchKG 25.01.2024

Definitive Rechtsöffnung gestützt auf ein bereits rechtskräftig als vollstreckbar erklärtes deutsches "Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung"

Kommentierung
Rechtsöffnung
Ein deutsches "Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung" stellt eine öffentliche Urkunde dar, welche gestützt auf das Lugano-Übereinkommen vollstreckt werden kann. Die Vollstreckbarerklärung kann nach Wahl des Gläubigers direkt oder vorfrageweise im Rahmen eines Rechtsöffnungsverfahrens verlangt werden. Das Bundesgericht bestätigte die örtliche Zuständigkeit des Rechtsöffnungsgerichts am Wohnsitz des Schuldners und am Arrestort. Die geltend gemachten Anerkennungshindernisse gegen den Rechtsöffnungstitel wies das Bundesgericht mit Hinweis auf das rechtskräftige Urteil im bereits vorgängig durchgeführten Exequaturverfahren infolge Verspätung ab.
Annette Dolge
iusNet SchKG 31.03.2022

Zur Eignung einer ausserhalb des Streitgegenstands getroffenen gerichtlichen Vereinbarung als definitiver Rechtsöffnungstitel

Kommentierung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht bestätigte, dass eine ausserhalb des Streitgegenstands des Eheschutzverfahrens liegende Vereinbarung betreffend Volljährigenunterhalt, die Eingang in das Eheschutzurteil gefunden hat, die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids hat und damit einen definitiven Rechtsöffnungstitel bilden kann.
iusNet SchKG 31.03.2022