Im vorliegenden Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die Anerkennung von Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 2021 (Brexit) im Vereinigten Königreich ergangen sind, in der Schweiz weiterhin dem LugÜ unterliege oder nach den Regeln des IPRG beurteilt werden müsse.