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Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners

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Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners

Diverse Beträge, die auf den Konten der Gesellschaften A., B. und C. in Lugano deponiert worden waren, und die scheinbar aus betrügerischen Geschäften stammen, wurden auf Antrag von den Gesellschaften D. und E. zunächst im Rahmen einer beantragten Pfändung gem. Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG verarrestiert. Aufgrund der Arresteinsprache gem. Art. 278 SchKG der betroffenen Gesellschaften wurde die Beschlagnahmung dann aber aufgehoben. Der Antrag auf Aufhebung der Sicherheitsleistung der Gläubiger gem. Art. 273 SchKG wurde hingegen abgelehnt. Die kantonale Rechtsmittelinstanz hatte hingegen aufgrund der Berufung von D. und E. den Einspracheentscheid aufgehoben und die Sicherheitsleistung der Gläubiger widerrufen.

D. und E. als Beschwerdegegner vor Bundesgericht beantragten die Zurückweisung der Beschwerde und die Bestätigung der kantonalen Berufungsinstanz.

iusNet SchKG 29.09.2022

 

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