Das Bundesgericht entschied, ob ein Zahlungsbefehl in der Betreibung auf Pfandverwertung im Falle einer gemeinsamen geführten Landwirtschaft zwingend an beide Ehegatten zugestellt werden muss.
Das Bundesgericht musste sich mit der bisher noch nicht geklärten Frage auseinandersetzen, wie sich Gerichts- bzw. Betreibungsferien auf die Frist für die Einreichung einer Kollokationsklage im Konkurs (Art. 250 Abs. 2 SchKG) auswirken.