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Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners

Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners

Kommentierung
Arrest

Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners

 

I. Sachverhalt (soweit relevant)

J. war Geschäftsführer eines Unternehmens, mit welchem er mit andern Mitangeklagten im Zeitraum von 2000 – 2005 einen Betrag von USD 100 Mio. veruntreut haben soll. Die veruntreuten Beträge seien dann auf Konten der A. Ltd., der B. Ltd. sowie der C. N.V. in Lugano überwiesen worden. Wirtschaftlicher Eigentümer dieser Gesellschaften sei J.

Ein Mailänder Gericht stellte mit Urteil vom 18. Oktober 2011 fest, dass gegen J. wegen Verjährung kein Verfahren eingeleitet werden müsse. In einem späteren Entscheid stellte die Strafkammer des Tribunale ordinario di Milano die Verjährung für sämtliche Sachverhalte fest, die eine Veruntreuung hätten darstellen können. Der Entscheid wurde im Rechtsmittelverfahren bestätigt.

Mit Gesuch vom 10. Juni 2016 verlangten die D. S.p.A. und die E. S.p.A. (Arrestgläubiger) die Arrestierung der Vermögenswerte der A. Ltd., B. Ltd. und C. N.V. bei der Bank L. SA. Die Arrestgläubiger haben als Arrestforderung einen Anspruch aus unerlaubter Handlung gemäss dem oben erwähnten Strafurteil geltend gemacht. Als Arrestgrund führten sie Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG an, da J. amerikanischer Staatsbürger mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten ist.

Der Pretore des Bezirks Lugano gewährte den Arrest und verpflichtete die Arrestgläubiger zu einer Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 10 Mio. gemäss Art. 273 SchKG. Auf Einsprache der Arrestgläubiger hob er allerdings mit Urteil vom 31. Oktober 2017 den Arrest auf und wies den Antrag der Arrestschuldner auf Erhöhung und denjenigen der Arrestgläubiger auf Aufhebung der Sicherheitsleistung ab.

iusNet SchKG 24.11.2022

 

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