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iusNet SchKG 29.09.2022

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Weitreichender Schuldnerschutz bestätigt: Hohe Anforderungen an Pfändbarkeit von Altersguthaben nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG.

Kommentierung
Pfändung & Pfandverwertung
Arrest
Konkurs- & Nachlassverfahren
Das Bundesgericht entschied im Rahmen eines Arrests über eine Austrittsleistung i.S.v. Art. 2-4 FZG, dass diese i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 i.V.m. 275 SchKG unpfändbar sei. Für die Fälligkeit i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG genüge nicht, dass Versicherte die Auszahlung der Altersleistungen gemäss Art. 16 Abs. 1 FZV verlangen dürfen. Für die Fälligkeit sei vielmehr Voraussetzung, dass sie das Auszahlungsverlangen tatsächlich erklären.
Dominik Baeriswyl
iusNet SchKG 29.09.2022

Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners

Rechtsprechung
Arrest
Das Bundesgericht entschied im Rahmen einer Sicherstellung über das kantonal-letztinstanzliche Urteil, welches die Arresteinsprache abgewiesen und die nach Art. 273 SchKG erfolgte Sicherheitsleistung widerrufen hatte. Das Bundesgericht entschied, dass es dem Arrestgläubiger obliege, den genügenden Bezug zur Schweiz glaubhaft zu machen, was dieser im konkreten Fall nicht konnte.
iusNet SchKG 29.09.2022

Die Verjährung einer im Ausland ergangenen Entscheidung richte sich nach dem Recht des Urteilsstaats

Rechtsprechung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Internationale Bezüge
Das Bundesgericht entschied im Rahmen eines Konkurses, dass eine auf einem englischen Urteil basierende Forderung aus dem Kollokationsplan nicht wegen Verjährung zu streichen ist, da die Forderung englischem Verjährungsrecht unterliege und dieses von der Vorinstanz frei von Willkür angewendet wurde.
iusNet SchKG 29.09.2022

Vorentwurf über die Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) – einige kritische Gedanken zur Vorlage

Fachbeitrag
Konkurs- & Nachlassverfahren
Die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich des Sanierungsverfahrens für natürliche Personen ist am 26. September 2022 abgelaufen, das Ergebnis steht noch aus. Der Bundesrat schlägt vor, zwei neue Instrumente zu schaffen, um betroffene Personen zu entlasten, Anreize zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen und positive Effekte in Bezug auf die Volkswirtschaft und Gesellschaft insgesamt zu erzielen. Diese Instrumente wären das «vereinfachte Nachlassverfahren» für nicht der Konkursbetreibung unterliegende Personen und, als Auffangverfahren, das «Sanierungsverfahren im Konkurs für natürliche Personen» mit der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung. Der Bundesrat hat mit der Vorlage einen innovativen Vorschlag unterbreitet. Dürfte sich dieser Vorentwurf in der Praxis entsprechend der hohen Erwartungen umsetzen lassen? Bleiben die Rechte der Konkursgläubiger hinreichend berücksichtigt? Die Antwort darauf fällt ambivalent aus.
Marc Wohlgemuth
iusNet SchKG 29.09.2022