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Rechtsöffnung

Rechtsöffnung

Die Beweislast für die Urteilsunfähigkeit bei Entgegennahme des Zahlungsbefehls liegt beim Empfänger

Kommentierung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht musste die Nichtigkeit eines Zahlungsbefehls aufgrund von angeblicher Urteilsunfähigkeit im Zeitpunkt der formellen Zustellung beurteilen sowie die Frage, wen die Beweislast dafür trifft. Da die Beschwerdeführerin Rechte aus der Urteilsunfähigkeit ableitet, hat sie diese zu beweisen – etwas Gegenteiliges könne nicht aus Art. 72 SchKG abgeleitet werden.
Florian Bommer
iusNet SchKG 31.03.2022

Eine Betreibung kann trotz eines nichtigen Zahlungsbefehls rechtsgültig sein

Rechtsprechung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern ein Zahlungsbefehl, der während der Dauer des vom Bundesrat angeordneten allgemeinen Rechtsstillstandes erlassen worden ist, nichtig ist. Das Bundesgericht ging von Nichtigkeit aus. Was die Folgen angeht, kam das Bundesgericht zum Schluss, dass sich der Rechtsstillstand bei Zustellung des Zahlungsbefehls auf die weiteren Verfahrensakte nicht auswirke.
iusNet SchKG 27.01.2022

Der Rückzug einer negativen Feststellungsklage stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar.

Kommentierung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht befasste sich einerseits mit der Auswirkung einer hängigen Anerkennungsklage auf ein parallel eingeleitetes Verfahren um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung. Andererseits entschied es die Frage, ob der Rückzug einer negativen Feststellungsklage des Betriebenen für den Betreibungsgläubiger einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt. Aufgrund des unterschiedlichen Prozessthemas sowie der Natur des Anerkennungsprozesses im Vergleich zum Rechtsöffnungsverfahren wies das Bundesgericht den Einwand der Rechtshängigkeit zurück. Dem Klagerückzug sprach es die Eignung als definitiver Rechtsöffnungstitel ab.
Florian Eichel
iusNet SchKG 27.01.2022

Der Rückzug einer negativen Feststellungsklage stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar

Rechtsprechung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht befasste sich mit der Auswirkung einer hängigen Anerkennungsklage auf ein parallel eingeleitetes Rechtsöffnungsverfahren und mit der Frage, ob der Rückzug einer negativen Feststellungsklage des Betriebenen für den Betreibungsgläubiger einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt. Aufgrund des unterschiedlichen Prozessthemas sowie der Natur des Anerkennungsprozesses wies es den Einwand der Rechtshängigkeit zurück und sprach dem Klagerückzug die Eignung als definitiver Rechtsöffnungstitel ab.
iusNet SchKG 27.01.2022

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