Im vorliegenden Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die definitive Nachlassstundung über 12 Monate hinaus gemäss Art. 295b Abs. 1 SchKG verlängert werden darf, wenn zwar der Schuldner, aber nicht der Sachwalter einen Verlängerungsantrag gestellt hat.
In seinem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob die Gültigkeitsfrist des Zahlungsbefehls durch eine verspätet erhobene Aberkennungsklage nach Art. 83 Abs. 2 SchKG verlängert wird, welche im Nachgang in eine negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG (ohne angeordnete Einstellung der Betreibung) umgewandelt wurde.