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SchKG und Insolvenzrecht; a-130-25

Schulthess Forum Das Unternehmen in der Krise 2022

Veranstaltungen
Konkurs- & Nachlassverfahren
Donnerstag, 1. Dezember 2022 - 9:00 bis 16:45
Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schieflage, hat dies meist auch strukturelle Ursachen. Diese gilt es früh zu erkennen. Oft kann über die Bewertung der Assets ausreichend Spielraum verschafft werden, um mit einem erfolgreichen Krisenmanagement die Struktur zu verbessern und das Unternehmen vor endgültigen Schritten zu bewahren. Eine Transaktion von Teilen oder des gesamten Unternehmens birgt ebenso gegebenenfalls Potential für die Zukunft. Von Interesse sind auch die Pflichten und Möglichkeiten eines Verwaltungsrats unter neuem (per 1.1. 2023 in Kraft tretenden) Aktienrecht.

Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners

Rechtsprechung
Arrest
Das Bundesgericht entschied im Rahmen einer Sicherstellung über das kantonal-letztinstanzliche Urteil, welches die Arresteinsprache abgewiesen und die nach Art. 273 SchKG erfolgte Sicherheitsleistung widerrufen hatte. Das Bundesgericht entschied, dass es dem Arrestgläubiger obliege, den genügenden Bezug zur Schweiz glaubhaft zu machen, was dieser im konkreten Fall nicht konnte.
iusNet SchKG 29.09.2022

Die Verjährung einer im Ausland ergangenen Entscheidung richte sich nach dem Recht des Urteilsstaats

Rechtsprechung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Internationale Bezüge
Das Bundesgericht entschied im Rahmen eines Konkurses, dass eine auf einem englischen Urteil basierende Forderung aus dem Kollokationsplan nicht wegen Verjährung zu streichen ist, da die Forderung englischem Verjährungsrecht unterliege und dieses von der Vorinstanz frei von Willkür angewendet wurde.
iusNet SchKG 29.09.2022

Vorentwurf über die Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) – einige kritische Gedanken zur Vorlage

Fachbeitrag
Konkurs- & Nachlassverfahren
Die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich des Sanierungsverfahrens für natürliche Personen ist am 26. September 2022 abgelaufen, das Ergebnis steht noch aus. Der Bundesrat schlägt vor, zwei neue Instrumente zu schaffen, um betroffene Personen zu entlasten, Anreize zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen und positive Effekte in Bezug auf die Volkswirtschaft und Gesellschaft insgesamt zu erzielen. Diese Instrumente wären das «vereinfachte Nachlassverfahren» für nicht der Konkursbetreibung unterliegende Personen und, als Auffangverfahren, das «Sanierungsverfahren im Konkurs für natürliche Personen» mit der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung. Der Bundesrat hat mit der Vorlage einen innovativen Vorschlag unterbreitet. Dürfte sich dieser Vorentwurf in der Praxis entsprechend der hohen Erwartungen umsetzen lassen? Bleiben die Rechte der Konkursgläubiger hinreichend berücksichtigt? Die Antwort darauf fällt ambivalent aus.
Marc Wohlgemuth
iusNet SchKG 29.09.2022

Fälligkeit, Pfändbarkeit und Verarrestierbarkeit von Austrittsleistungen einer Freizügigkeitseinrichtung

Rechtsprechung
Pfändung & Pfandverwertung
Das Bundesgericht entschied im Rahmen eines Arrests über eine Austrittsleistung i.S.v. Art. 2-4 FZG, dass diese i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 i.V.m. 275 SchKG unpfändbar sei. Für die Fälligkeit i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG genüge nicht, dass Versicherte die Auszahlung der Altersleistungen gemäss Art. 16 Abs. 1 FZV verlangen dürfen. Für die Fälligkeit sei vielmehr Voraussetzung, dass sie das Auszahlungsverlangen tatsächlich erklären.
iusNet SchKG 28.07.2022

Neue Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Am 18. März 2022 wurde das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beschlossen. Mit den Änderungen des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche dem Gläubigerschutz besser entsprechen sollen. Dadurch soll der Missbrauch des Konkursrechts unterbunden werden, welches immer wieder dazu ausgenutzt wird, Gläubiger zu schädigen oder Konkurrenten zu unterbieten.
Daniel Pfäffli
iusNet SchKG 28.07.2022

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