Anerkennungsverweigerung wegen fehlender Übersetzung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks – EuGH-Entscheid erschwert LugÜ-Vollstreckung
Zu den Voraussetzungen der Vollstreckung eines schweizerischen Leistungsurteils in Deutschland, wenn nur der Zahlungsbefehl, nicht aber die spätere schweizerische Klageschrift ordnungsgemäss zugestellt wurden.
Anforderungen an neu entdeckte Vermögenswerte für die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens
Unter welchen Voraussetzungen wird ein Konkurs wiedereröffnet, welcher bereits mangels Aktiven eingestellt wurde? Fraglich war im Kern, ob es sich bei Verantwortlichkeitsansprüchen, welche pauschal und allgemein im Konkursinventar aufgenommen waren und sich erst nach rechtskräftiger Einstellung des Konkurses mangels Aktiven konkretisierten, um neu entdeckte Vermögenswerte handelt.
Das Recht, den Konkurs zu beantragen, erlischt gemäss Art. 166 Abs. 2 SchKG fünfzehn Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still. Im Entscheid 5A_190/2023 setzte sich das Bundesgericht damit auseinander, wie sich die Frist im Falle eines unbegründeten provisorischen Rechtsöffnungsentscheids berechnet.
Der Kostenspruch aus einem Rechtsöffnungsverfahren, das auf einer nicht weitergeführten Betreibung beruht, kann nicht vollstreckt werden
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob ein Rechtsöffnungsentscheid, der dem Gläubiger Kosten und eine Parteientschädigung zuspricht, auch dann vollstreckt werden kann, wenn die zugrundeliegende Betreibung nicht innert Jahresfrist gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG fortgesetzt wird.
Spezielles Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen per 1.1.2024 in Kraft
Per 1. Januar 2024 trat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Die Teilrevision bringt neben klassischen aufsichtsrechtlichen Regelungen auch solche auf dem Gebiet der Sanierung von Versicherungsunternehmen mit sich.
Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Zahlungsbefehls durch Dauer eines verspäteten Aberkennungsverfahrens
In seinem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob die Gültigkeitsfrist des Zahlungsbefehls durch eine verspätet erhobene Aberkennungsklage nach Art. 83 Abs. 2 SchKG verlängert wird, welche im Nachgang in eine negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG (ohne angeordnete Einstellung der Betreibung) umgewandelt wurde.
Erfordernis eines Sachwalterantrages für Verlängerung der definitiven Stundung nach Art. 295b SchKG
Im vorliegenden Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die definitive Nachlassstundung über 12 Monate hinaus gemäss Art. 295b Abs. 1 SchKG verlängert werden darf, wenn zwar der Schuldner, aber nicht der Sachwalter einen Verlängerungsantrag gestellt hat.
Grundsätzlich nur einmaliges Äusserungsrecht der Parteien im Rechtsöffnungsverfahren; keine Berücksichtigung verspätet vorgebrachter Noven gegen eine "Debt Note"
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde hatte das Bundesgericht zu prüfen, ob eine ausländische Schuldanerkennung dem Rechtsöffnungsgericht im Original hätte vorgelegt werden müssen.
Verfrühtes Verwertungsbegehren (Art. 116 SchKG) – Wirkung der Verletzung von Art. 9 Abs. 2 und 3 VFRR
Das Bundesgericht ordnet in diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid die Natur der (Minimal-)Frist des Verwertungsbegehrens gemäss Art. 116 SchKG ein.
Beginn der Arrestprosequierungsfrist für eine Anerkennungsklage gemäss Art. 279 Abs. 2 Satz 2 SchKG.
In seinem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, wann die dem Gläubiger in Art. 279 Abs. 2 SchKG gesetzte zehntägige Frist für die Anerkennungsklage zu laufen beginnt, wenn der Antrag auf Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung durch das Gericht abgewiesen und der Abweisungsentscheid mittels Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) weitergezogen wird.