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Schuldbetreibung und Konkurs > Globale Rechtsgebiete > Zivilprozessrecht; a-130-05

Zivilprozessrecht; a-130-05

Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners

Kommentierung
Arrest
Das Bundesgericht entschied im Rahmen einer Sicherstellung über das kantonal-letztinstanzliche Urteil, welches die Arresteinsprache abgewiesen und die nach Art. 273 SchKG erfolgte Sicherheitsleistung widerrufen. Das Bundesgericht entschied, dass es dem Arrestgläubiger obliege, den genügenden Bezug zur Schweiz glaubhaft zu machen, was dieser im konkreten Fall nicht konnte.
Florian Bommer
iusNet SchKG 24.11.2022

Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zum Thema der Digitalisierung

Fachbeitrag
Revision

Die wichtigsten Punkte der vorgeschlagenen Änderung des SchKG kurz dargestellt

Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgesehenen Änderungen sollen dazu beitragen, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung im Betreibungswesen besser genutzt werden können. Namentlich sollen die Betreibungsämter vor der Erstellung der Betreibungsauskunft neu den Meldeort des Schuldners abklären, indem sie auf die Daten der Einwohnerregister zugreifen. Weiter soll die Verwendung elektronischer Verlustscheine gefördert und die Versteigerung von beweglichen Vermögensgegenständen über Online-Plattformen geregelt werden. Die Vernehmlassung dauerte bis am 17. Oktober 2022.
iusNet SchKG 24.11.2022

Weitreichender Schuldnerschutz bestätigt: Hohe Anforderungen an Pfändbarkeit von Altersguthaben nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG.

Kommentierung
Pfändung & Pfandverwertung
Arrest
Konkurs- & Nachlassverfahren
Das Bundesgericht entschied im Rahmen eines Arrests über eine Austrittsleistung i.S.v. Art. 2-4 FZG, dass diese i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 i.V.m. 275 SchKG unpfändbar sei. Für die Fälligkeit i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG genüge nicht, dass Versicherte die Auszahlung der Altersleistungen gemäss Art. 16 Abs. 1 FZV verlangen dürfen. Für die Fälligkeit sei vielmehr Voraussetzung, dass sie das Auszahlungsverlangen tatsächlich erklären.
Dominik Baeriswyl
iusNet SchKG 29.09.2022

Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners

Rechtsprechung
Arrest
Das Bundesgericht entschied im Rahmen einer Sicherstellung über das kantonal-letztinstanzliche Urteil, welches die Arresteinsprache abgewiesen und die nach Art. 273 SchKG erfolgte Sicherheitsleistung widerrufen hatte. Das Bundesgericht entschied, dass es dem Arrestgläubiger obliege, den genügenden Bezug zur Schweiz glaubhaft zu machen, was dieser im konkreten Fall nicht konnte.
iusNet SchKG 29.09.2022

Die Verjährung einer im Ausland ergangenen Entscheidung richte sich nach dem Recht des Urteilsstaats

Rechtsprechung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Internationale Bezüge
Das Bundesgericht entschied im Rahmen eines Konkurses, dass eine auf einem englischen Urteil basierende Forderung aus dem Kollokationsplan nicht wegen Verjährung zu streichen ist, da die Forderung englischem Verjährungsrecht unterliege und dieses von der Vorinstanz frei von Willkür angewendet wurde.
iusNet SchKG 29.09.2022

Vorentwurf über die Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) – einige kritische Gedanken zur Vorlage

Fachbeitrag
Konkurs- & Nachlassverfahren
Die Vernehmlassungsfrist zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hinsichtlich des Sanierungsverfahrens für natürliche Personen ist am 26. September 2022 abgelaufen, das Ergebnis steht noch aus. Der Bundesrat schlägt vor, zwei neue Instrumente zu schaffen, um betroffene Personen zu entlasten, Anreize zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen und positive Effekte in Bezug auf die Volkswirtschaft und Gesellschaft insgesamt zu erzielen. Diese Instrumente wären das «vereinfachte Nachlassverfahren» für nicht der Konkursbetreibung unterliegende Personen und, als Auffangverfahren, das «Sanierungsverfahren im Konkurs für natürliche Personen» mit der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung. Der Bundesrat hat mit der Vorlage einen innovativen Vorschlag unterbreitet. Dürfte sich dieser Vorentwurf in der Praxis entsprechend der hohen Erwartungen umsetzen lassen? Bleiben die Rechte der Konkursgläubiger hinreichend berücksichtigt? Die Antwort darauf fällt ambivalent aus.
Marc Wohlgemuth
iusNet SchKG 29.09.2022

Fälligkeit, Pfändbarkeit und Verarrestierbarkeit von Austrittsleistungen einer Freizügigkeitseinrichtung

Rechtsprechung
Pfändung & Pfandverwertung
Das Bundesgericht entschied im Rahmen eines Arrests über eine Austrittsleistung i.S.v. Art. 2-4 FZG, dass diese i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 i.V.m. 275 SchKG unpfändbar sei. Für die Fälligkeit i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG genüge nicht, dass Versicherte die Auszahlung der Altersleistungen gemäss Art. 16 Abs. 1 FZV verlangen dürfen. Für die Fälligkeit sei vielmehr Voraussetzung, dass sie das Auszahlungsverlangen tatsächlich erklären.
iusNet SchKG 28.07.2022

Schweizerische Tagung für Zivilverfahrensrecht

Veranstaltungen
Zivilverfahrensrecht
Freitag, 9. September 2022 - 8:45 bis 16:30
Welche verfahrensrechtlichen Grundlagen gelten für das vereinfachte Verfahren, wie kommen die Unterschiede zum ordentlichen Zivilprozess zum Tragen, welche Streitfragen sind noch immer nicht geklärt? Diesen Fragen geht die diesjährige CIVPRO-Tagung nach, wie immer unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre. Die Veranstaltung beleuchtet die Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens sowohl nach ZPO und Stand der Revision (Schlichtung, Struktur, Verfahrensleitung, Kosten) wie auch nach ihrer Umsetzung in einigen praktisch wichtigen Bereichen, wie namentlich im Miet- und Arbeitsprozess.

Neue Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Am 18. März 2022 wurde das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beschlossen. Mit den Änderungen des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, welche dem Gläubigerschutz besser entsprechen sollen. Dadurch soll der Missbrauch des Konkursrechts unterbunden werden, welches immer wieder dazu ausgenutzt wird, Gläubiger zu schädigen oder Konkurrenten zu unterbieten.
Daniel Pfäffli
iusNet SchKG 28.07.2022

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