Die diesjährige Tagung befasst sich wieder mit verschiedenen Themen quer durch das gesamte SchKG, nämlich mit Fragen zum Einleitungsverfahren bei der Betreibung, mit den per 1. Januar 2025 neu in Kraft tretenden Bestimmungen zur Vermeidung missbräuchlicher Konkurse, inbesondere mit Anzeigepflicht der Betreibungs- und der Konkursämter, mit Konkursverfahren über überschuldete Erbschaften und über juristische Personen zufolge Organisationsmängel, sowie mit Aspekten der (provisorischen) Nachlassstundung.