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Exequatur eines LugÜ-Urteils im Arrestverfahren ohne entsprechendes Rechtsbegehren

Kommentierung
Arrest

BGer 5A_428/2022 vom 18.01.2023 (zur Publikation vorgesehen)

Im Entscheid BGer 5A_428/2022 vom 18.1.2023 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass in einem Arrestverfahren nach Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG das Gericht auch ohne einen separaten Antrag auf Vollstreckbarerklärung über das Exequatur für ein Lugano-Urteil entscheiden darf.
Ilija Penon
iusNet SchKG 25.05.2023

Anforderungen an die Bezeichnung des Lead-Betreibungsamtes im Arrestbefehl

Kommentierung
Arrest

5A_794/2022 vom 09.01.2023 (zur Publikation vorgesehen)

In seinem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob es zulässig ist, ein Lead-Betreibungsamt im Arrestbefehl zu bezeichnen und ob die Anordnung im Arrestbefehl einer Überprüfung durch die SchKG-Aufsichtsbehörde zugänglich ist. Es kam dabei unter Verweis auf seine Rechtsprechung in BGE 148 III 138 zum Schluss, dass die Bezeichnung des Lead-Betreibungsamts im Arrestbefehl korrekt ist und es überdies der kantonalen SchKG-Aufsichtsbehörde im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht zusteht, den Arrestbefehl zu überprüfen, zumal der Arrestrichter und auch die Arrestbehörde nicht unter den Kreis der Beaufsichtigten fallen.
Dominik Milani
iusNet SchKG 25.05.2023

Natur und Modalitäten der öffentlichen Versteigerung zur Teilung von Miteigentum

Kommentierung
Pfändung & Pfandverwertung

5A_784/2021, 5A_793/2021, 5A_794/2021 vom 27.02.2023 (zur Publikation vorgesehen)

Das Bundesgericht befasste mit der Frage, ob es sich bei der in Art. 651 Abs. 1 ZGB genannten «Versteigerung» um eine Zwangsversteigerung handelt. Es kam zu dem Schluss, dass es sich um eine freiwillige Versteigerung handelt und bestätigte den Entscheid der Vorinstanz, dass weder das SchKG noch die VZG massgebend seien.
Daniel Pfäffli
iusNet SchKG 25.05.2023

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