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Anerkennungsverweigerung wegen fehlender Übersetzung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks – EuGH-Entscheid erschwert LugÜ-Vollstreckung

Kommentierung
Internationale Bezüge
Bei Vollstreckung eines schweizerischen Leistungsurteils in Deutschland soll der schweizerische Zahlungsbefehl nur dann verfahrenseinleitendes Schriftstück i.S.v. Art. 34 Ziff. 2 LugÜ 2007 sein, wenn in der Klageschrift für die spätere Leistungsklage in der Schweiz die Beseitigung des Rechtsvorschlags beantragt wurde.
Dominik Baeriswyl
iusNet SchKG 28.09.2023

Rechtsschutzinteresse im Wegweisungsprozess trotz Nulldividende

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren

5A_869/2021 vom 25.04.2023 (zur Publikation vorgesehen)

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage des Rechtschutzinteresses im Wegweisungsprozess in einem Konkursverfahren mit mutmasslicher Nulldividende. Es kam zum Schluss, dass die Ausstellung des Verlustscheines und die schlichte Möglichkeit eines Nachkonkurses nicht genügen, um ein Rechtsschutzinteresse an der Wegweisungsklage zu begründen.
Daniel Pfäffli
iusNet SchKG 28.09.2023

Kognitionsbefugnis des Aberkennungsgerichts (Art. 83 Abs. 2 SchKG)

Kommentierung
Rechtsöffnung
Ein Gericht weist die Aberkennungsklage ab, weil es eine Forderung des Gläubigers gegen den Betriebenen erkennt. Allerdings stützt es diese Erkenntnis auf einen anderen rechtlichen Grund als denjenigen, den der Gläubiger im Zahlungsbefehl und im Aberkennungsprozess angeführt hat. Das Bundesgericht hat Leitplanken beschrieben, innerhalb der das Aberkennungsgericht so vorgehen darf, wobei die Erwägungen zu Zweifeln Anlass geben.
Florian Eichel
iusNet SchKG 28.09.2023

Recht aktuell BRUSH UP: Kryptowerte in der Allgemeinpraxis

Veranstaltungen
Konkurs- & Nachlassverfahren
Donnerstag, 21. September 2023 - 13:15 bis 17:15
Referent: Tagungsleitung: Dr. iur. Kevin MacCabe Die Veranstaltung soll eine Einführung in den Umgang mit Kryptowerten in praktisch relevanten Rechtsbereichen verschaffen. Im Vordergrund stehen dabei das Familien- und Erbrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie das Strafrecht. Regulatorische und aktienrechtliche Fragen werden an dieser Veranstaltung nicht thematisiert. Sie richtet sich an Allgemeinpraktikerinnen und Allgemeinpraktiker sowie Studierende mit einem Flair für Digitalisierung und neue Technologien. Vorkenntnisse werden keine vorausgesetzt.

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