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Auswirkungen der neuen Rechtsprechung zu Art. 142 Abs. 1 u. 2 ZPO auf die Fristenberechnung im SchKG

Kommentierung
Einleitungsverfahren und Verfahrensfragen
Unter dem aSchKG galt die mathematische Gewissheit, wonach eine Monats- oder Jahresfrist wirklich nur einen Monat bzw. ein Jahr dauert. Seit dem Inkrafttreten der ZPO vertraute das SchKG die Fristberechnung der ZPO an, und diese Gewissheit wurde plötzlich erschüttert. Kühne Jurist:innen (und sogar das Bundesgericht: BGer 5A_967/2015, E. 3) kamen bei der Auslegung von Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO zum Schluss, dass zu dem Monat oder Jahr noch ein Tag hinzuzurechnen ist. Die Rechtslage war umstritten. Fast 14 Jahre später hat sich das Bundesgericht mit diesen Zweifeln befassen können. Es hat Art. 142 Abs. 1 u. 2 ZPO grundlegend ausgelegt, seinen alten Entscheid umgestossen und damit auch für das SchKG Klarheit in die Fristenkalender gebracht.
Florian Eichel
iusNet SchKG 28.11.2024

Bundesgericht bekräftigt: Alte Konkursübereinkunft zwischen schweizerischen Kantonen und ehemaligem Königreich Bayern bleibt in Kraft - bayrisches Insolvenzdekret im Thurgau ohne förmliche Anerkennung rechtswirksam

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Das Bundesgericht beurteilt im Entscheid, ob Rechts- und Verfahrenshandlungen bayrischer Insolvenzverwaltungen ohne förmliche Anerkennung des bayrischen Insolvenzdekrets gemäss Art. 166 ff. IPRG gestützt auf die alte Konkursübereinkunft mit dem Königreich Bayern von 1834 im Konkursverfahren rechtswirksam sind.
Dominik Baeriswyl
iusNet SchKG 28.11.2024

Inzidente Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs im Rechtsöffnungsverfahren

Kommentierung
Rechtsöffnung
Das Bundesgericht behandelt im vorliegenden Entscheid die vorfrageweise Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs im Rechtsöffnungsverfahren. Gerügt wurden unter dem Gesichtspunkt des Ordre Public mitunter prozessuale Verfehlungen im Schiedsverfahren sowie eine überhöhte Zusprache von Zins (total 24%).
Loïc Stucki
iusNet SchKG 28.11.2024

Spezielles Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen per 1.1.2024 in Kraft

Gesetzgebung
Revision
Per 1. Januar 2024 trat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Die Teilrevision bringt neben klassischen aufsichtsrechtlichen Regelungen auch solche auf dem Gebiet der Sanierung von Versicherungsunternehmen mit sich.
iusNet SchKG 28.11.2024

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