iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Spezielles Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen per 1.1.2024 in Kraft

Kommentierung
Revision
Per 1. Januar 2024 trat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Die Teilrevision bringt neben klassischen aufsichtsrechtlichen Regelungen auch solche auf dem Gebiet der Sanierung von Versicherungsunternehmen mit sich. Die FINMA kann neu, anstatt den Konkurs zu eröffnen, auch ein Sanierungsverfahren einleiten (Art. 51a Abs. 1 lit. b, 52a nVAG). Das Gesetz sieht konkret ein spezielles Sanierungsverfahren gemäss Art. 52a-52m nVAG vor. Zudem erweitert das nVAG den Kanon an Sicherungsmassnahmen (neu: «Schutzmassnahmen»), indem es Stundung und Fälligkeitsaufschub nicht länger von einer Insolvenzgefahr abhängig macht (Art. 51 Abs. 2 lit. i, Art. 51a Abs. 3 nVAG).
Florian Eichel
iusNet SchKG 25.01.2024

Der Kostenspruch aus einem Rechtsöffnungsverfahren, das auf einer nicht weitergeführten Betreibung beruht, kann nicht vollstreckt werden

Kommentierung
Rechtsöffnung
Ein Urteil, das einem Gläubiger Kosten und eine Parteientschädigung zuspricht, ist insoweit zwar ein definitiver Rechtsöffnungstitel für diese Kosten und die Parteientschädigung. Setzt der Gläubiger indessen die Betreibung nicht fort, gelten diese Betreibungskosten als unnötigerweise verursacht und können nicht auf den Schuldner überwälzt werden.
Florian Bommer
iusNet SchKG 25.01.2024

Zur Fristberechnung nach Art. 166 Abs. 2 SchKG

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Das Recht, den Konkurs zu beantragen, erlischt gemäss Art. 166 Abs. 2 SchKG fünfzehn Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls. Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so steht diese Frist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still. Im Entscheid 5A_190/2023 setzte sich das Bundesgericht damit auseinander, wie sich die Frist im Falle eines unbegründeten provisorischen Rechtsöffnungsentscheids berechnet. Das Bundesgericht hatte dabei im Wesentlichen zwei Fragen zu beantworten: zum einen, in welchem Zeitpunkt die Fortsetzung der Betreibung verlangt werden kann, wenn ein provisorischer Rechtsöffnungsentscheid ergeht; zum anderen, in welchem Zeitpunkt ein ohne schriftliche Begründung eröffneter Entscheid vollstreckbar wird, wenn gegen den Entscheid bloss die Beschwerde nach Art. 319 ff. ZPO zur Verfügung steht, der grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt.
Ilija Penon
iusNet SchKG 25.01.2024

Bundesgerichtsentscheid betreffend die handelsregisterrechtliche Behandlung einer irrtümlich erfolgten Eintragung der Konkurseröffnung

Bundesgerichtsentscheid betreffend die handelsregisterrechtliche Behandlung einer irrtümlich erfolgten Eintragung der Konkurseröffnung
Wahrheitsgebot | Täuschungsverbot | Gutglaubensschutz | Löschen von Einträgen

Anforderungen an neu entdeckte Vermögenswerte für die Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens

Kommentierung
Konkurs- & Nachlassverfahren
Unter welchen Voraussetzungen wird ein Konkurs wiedereröffnet, welcher bereits mangels Aktiven eingestellt wurde? Fraglich war im Kern, ob es sich bei Verantwortlichkeitsansprüchen, welche pauschal und allgemein im Konkursinventar aufgenommen waren und sich erst nach rechtskräftiger Einstellung des Konkurses mangels Aktiven konkretisierten, um neu entdeckte Vermögenswerte handelt. Das Bundesgericht bestätigte die (zu) strenge Haltung der Vorinstanz, wonach aufgrund der pauschalen Aufnahme der Verantwortlichkeitsansprüche trotz späterer Konkretisierung kein neuer Vermögenswert vorlag, welcher die Wiedereröffnung des Konkursverfahrens rechtfertigte.
Marc Wohlgemuth
iusNet SchKG 23.11.2023

Seiten