Unter welchen Voraussetzungen wird ein Konkurs wiedereröffnet, welcher bereits mangels Aktiven eingestellt wurde? Fraglich war im Kern, ob es sich bei Verantwortlichkeitsansprüchen, welche pauschal und allgemein im Konkursinventar aufgenommen waren und sich erst nach rechtskräftiger Einstellung des Konkurses mangels Aktiven konkretisierten, um neu entdeckte Vermögenswerte handelt.