Das Bundesgericht befasste sich im Urteil 5A_406/2022 vom 17. März 2023 im Wesentlichen mit der Frage, unter welchen Bedingungen ein Arrest gestützt auf einen ICSID-Schiedsspruch gegen einen (ausländischen) Staat erwirkt werden kann.
Im Entscheid BGer 5A_428/2022 vom 18.1.2023 hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob in einem Arrestverfahren das Gericht auch ohne einen separaten Antrag auf Vollstreckbarerklärung über das Exequatur für ein Lugano-Urteil entscheiden darf.
In seinem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob es zulässig ist, ein Lead-Betreibungsamt im Arrestbefehl zu bezeichnen und ob die Anordnung im Arrestbefehl einer Überprüfung durch die SchKG-Aufsichtsbehörde zugänglich ist.
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob es sich bei der in Art. 651 Abs. 1 ZGB genannten «Versteigerung» um eine Zwangsversteigerung handelt, die dem SchKG unterfällt.