Der Rückzug einer negativen Feststellungsklage stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar
Das Bundesgericht befasste sich mit der Auswirkung einer hängigen Anerkennungsklage auf ein parallel eingeleitetes Rechtsöffnungsverfahren und mit der Frage, ob der Rückzug einer negativen Feststellungsklage des Betriebenen für den Betreibungsgläubiger einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt. Eine ausführliche Kommentierung dieses Entscheids findet sich im iusNet - SchKG Newsletter vom Januar 2022.
Örtliche Zuständigkeit der Widerspruchsklage im eurointernationalen Verhältnis / Widerspruchsklage betreffend mit Sicherstellungsverfügung verarrestiertem Drittvermögen für Steuerforderung gilt als Steuersache im eurointernationalen Verhältnis
Das Bundesgericht befasste sich in seinem Urteil mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit der Widerspruchsklage im eurointernationalen Verhältnis in Bezug auf Dritteigentum einer in Zypern domizilierten Gesellschaft, welches gestützt auf eine Sicherstellungsverfügung gemäss DBG und StHG verarrestiert wurde.
Die Beweislast für die Urteilsunfähigkeit bei Entgegennahme des Zahlungsbefehls liegt beim Empfänger
Das Bundesgericht musste im Wesentlichen die Nichtigkeit eines Zahlungsbefehls aufgrund von angeblicher Urteilsunfähigkeit des Empfängers im Zeitpunkt der formellen Zustellung beurteilen sowie die Frage, wen die Beweislast dafür trifft.
Eine Betreibung kann trotz eines nichtigen Zahlungsbefehls rechtsgültig sein
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern ein Zahlungsbefehl, der während der Dauer des vom Bundesrat angeordneten allgemeinen Rechtsstillstandes erlassen worden ist, nichtig ist und welche Folgen der Verstoss für nachfolgende Betreibungshandlungen oder einen Rechtsöffnungsentscheid hat.
Auswirkungen der Tilgung einer in Betreibung gesetzten Forderung
Das Bundesgericht setzte sich damit auseinander, ob eine Betreibung aufgrund von Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG "gelöscht" werden kann, wenn die Forderung inzwischen beglichen worden ist, und welche Folge betreffend Nichtbekanntgabe die Tilgung der Forderung nach Zustellung des Zahlungsbefehls hat.
Verweigerungsgründe zur Anerkennung eines ausländischen Urteils in der Schweiz im Rahmen der definitiven Rechtsöffnung
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die definitive Rechtsöffnung aufgrund der unbeglaubigten Kopie eines ausländischen Urteils erteilt werden kann.
Beurteilung der Fälligkeit einer Forderung aufgrund einer notariellen Untätigkeitserklärung
Es stellte sich im Rahmen eines Grundstückkaufs die Frage, ob die Fälligkeit der Forderung, wie sie Art. 82 Abs. 1 SchKG verlangt, gegeben war. Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen das Angebot des betreibenden Gläubigers, zu erfüllen, in dieser Hinsicht ausreicht.
Die Rechtsfolgen eines während des Betreibungsstillstands versandten Lastenverzeichnisses
Das Bundesgericht hatte sich mit einer Beschwerde gegen ein am 19. März 2020 versandtes Lastenverzeichnis zu befassen und der Frage, ob dieses nichtig (subsidiär ungültig ex tunc) sei, da es während des bundesrätlich verordneten Betreibungsstillstands aufgrund der Corona-Pandemie bekanntgegeben worden war.
Zur Anwendbarkeit des LugÜ und des IPRG auf die Anerkennung von Entscheidungen, die vor dem Brexit ergangen sind
Im vorliegenden Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die Anerkennung von Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 2021 (Brexit) im Vereinigten Königreich ergangen sind, in der Schweiz weiterhin dem LugÜ unterliege oder nach den Regeln des IPRG beurteilt werden müsse.
Das Bundesgericht hatte im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gem. Art. 106 ff. SchKG die Rüge des Beschwerdeführers zu beurteilen, wonach sich die Vorinstanz bei der Parteirollenverteilung im Widerspruchsverfahren auf den Arresteinspracheentscheid gem. Art. 278 SchKG gestützt habe.