Der Rückzug einer negativen Feststellungsklage stellt keinen definitiven Rechtsöffnungstitel dar.
Das Bundesgericht befasste sich einerseits mit der Auswirkung einer hängigen Anerkennungsklage auf ein parallel eingeleitetes Verfahren um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung. Andererseits entschied es die Frage, ob der Rückzug einer negativen Feststellungsklage des Betriebenen für den Betreibungsgläubiger einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt.
Die Beweislast für die Urteilsunfähigkeit bei Entgegennahme des Zahlungsbefehls liegt beim Empfänger
Das Bundesgericht musste im Wesentlichen die Nichtigkeit eines Zahlungsbefehls aufgrund von angeblicher Urteilsunfähigkeit des Empfängers im Zeitpunkt der formellen Zustellung beurteilen sowie die Frage, wen die Beweislast dafür trifft.
Zur Eignung einer ausserhalb des Streitgegenstands getroffenen gerichtlichen Vereinbarung als definitiver Rechtsöffnungstitel
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob eine ausserhalb des Streitgegenstands des Eheschutzverfahrens liegende Vereinbarung betreffend Volljährigenunterhalt, die Eingang in das Eheschutzurteil gefunden hat, die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids zukomme und damit einen definitiven Rechtsöffnungstitel bilden könne.
Definitive Rechtsöffnung gestützt auf ein bereits rechtskräftig als vollstreckbar erklärtes deutsches "Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung"
Das Bundesgericht befasste sich mit der Vollstreckbarkeit eines deutschen "Schuldanerkenntnisses mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung" nach dem Lugano-Übereinkommen und seiner Behandlung im Rechtsöffnungsverfahren.
Noven im Summarverfahren - eindeutige Angabe der Gerichte darüber notwendig, ob sie einen zweiten Schriftenwechsel bzw. eine Verhandlung anordnen oder lediglich das Replikrecht gewähren
Das Bundesgericht legt den Gerichten nahe, im Summarverfahren eindeutig anzugeben, ob ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet wird oder eine Stellungnahme lediglich im Rahmen des verfassungs- und konventionsrechtlich gewährleisteten Replikrechts erfolgen kann.
Spätere Betreibungshandlungen können trotz eines nichtigen Zahlungsbefehls zu einer rechtsgültigen Betreibung führen
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern ein Zahlungsbefehl, der während der Dauer des vom Bundesrat angeordneten allgemeinen Rechtsstillstandes erlassen worden ist, nichtig ist und welche Folgen der Verstoss für nachfolgende Betreibungshandlungen oder einen Rechtsöffnungsentscheid hat.
Ein Urteil, das einen Bruttolohn zuspricht, ist ein definitiver Rechtsöffnungstitel
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob ein Urteil, das eine Lohnforderung brutto zusprach, ein definitiver Rechtsöffnungstitel ist. Das Bundesgericht äusserte sich auch dazu, welche Einwendungen in einem solchen Fall zulässig
Kognitionsbefugnis des Aberkennungsgerichts (Art. 83 Abs. 2 SchKG)
Darf das per Aberkennungsklage angerufene Gericht die in Betreibung gesetzte Forderung unter rechtlichen Gesichtspunkten aufrechterhalten, auf die sich der Gläubiger im Betreibungsverfahren gar nicht gestützt hat?
Der Kostenspruch aus einem Rechtsöffnungsverfahren, das auf einer nicht weitergeführten Betreibung beruht, kann nicht vollstreckt werden
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob ein Rechtsöffnungsentscheid, der dem Gläubiger Kosten und eine Parteientschädigung zuspricht, auch dann vollstreckt werden kann, wenn die zugrundeliegende Betreibung nicht innert Jahresfrist gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG fortgesetzt wird.
Grundsätzlich nur einmaliges Äusserungsrecht der Parteien im Rechtsöffnungsverfahren; keine Berücksichtigung verspätet vorgebrachter Noven gegen eine "Debt Note"
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde hatte das Bundesgericht zu prüfen, ob eine ausländische Schuldanerkennung dem Rechtsöffnungsgericht im Original hätte vorgelegt werden müssen.