Der komplexe Rechtsstreit zwischen einem slowenischen und einem schweizerischen Unternehmen stellt das Verhältnis zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und staatlichen Gerichten in den Fokus. Erst hielt sich ein slowenisches Schiedsgericht für unzuständig, dann verwies das Kantonsgericht Aargau die Parteien wiederum auf ein Schiedsgericht in Slowenien. Ein slowenisches staatliches Gericht entschied sodann in der Sache, wobei dessen Entscheid in der Schweiz als Rechtsöffnungstitel dienen sollte. Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, wie dieser Konflikt zu lösen ist.