Staatenarrest gestützt auf einen ICSID-Schiedsspruch, explizites Exequaturbegehren notwendig? Braucht es einen Binnenbezug?
Das Bundesgericht befasste sich im Urteil 5A_406/2022 vom 17. März 2023 im Wesentlichen mit der Frage, unter welchen Bedingungen ein Arrest gestützt auf einen ICSID-Schiedsspruch gegen einen (ausländischen) Staat erwirkt werden kann.
Anforderungen an die Bezeichnung des Lead-Betreibungsamtes im Arrestbefehl
In seinem Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob es zulässig ist, ein Lead-Betreibungsamt im Arrestbefehl zu bezeichnen und ob die Anordnung im Arrestbefehl einer Überprüfung durch die SchKG-Aufsichtsbehörde zugänglich ist.
Exequatur eines LugÜ-Urteils im Arrestverfahren ohne entsprechendes Rechtsbegehren
Im Entscheid BGer 5A_428/2022 vom 18.1.2023 hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob in einem Arrestverfahren das Gericht auch ohne einen separaten Antrag auf Vollstreckbarerklärung über das Exequatur für ein Lugano-Urteil entscheiden darf.
Arrest gegen eine ungeteilte Erbschaft gestützt auf ein für vollstreckbar zu erklärendes «Lugano»-Urteil
Das Bundesgericht hat sich in zwei zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheiden mit der Frage befasst, ob ein Arrest gegen eine ungeteilte Erbschaft möglich ist. Der Beschwerdeführer hatte sich in den Verfahren einmal auf den Arrestgrund von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG berufen (gestützt auf ein «Lugano»-Urteil) und einmal auf den Arrestgrund von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG.
Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners
Das Bundesgericht hatte im Rahmen eines Arrests über das Vermögen dreier Gesellschaften über die Aufhebung der Sicherstellung zu entscheiden sowie darüber, ob der Bezug zur Schweiz im konkreten Fall als genügend zu qualifizieren war.
Weitreichender Schuldnerschutz bestätigt: Hohe Anforderungen an Pfändbarkeit von Altersguthaben nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 SchKG.
Das Bundesgericht hatte im Rahmen eines Arrests betreffend Vorsorgeleistungen über die Pfändbarkeit i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 i.V.m. 275 SchKG zu entscheiden.
Arrest über Vermögenswerte eines im Ausland wohnhaften Schuldners
Das Bundesgericht hatte im Rahmen eines Arrests über das Vermögen dreier Gesellschaften über die Aufhebung der Sicherstellung zu entscheiden sowie darüber, ob der Bezug zur Schweiz im konkreten Fall als genügend zu qualifizieren war.
Das Bundesgericht hatte im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gem. Art. 106 ff. SchKG die Rüge des Beschwerdeführers zu beurteilen, wonach sich die Vorinstanz bei der Parteirollenverteilung im Widerspruchsverfahren auf den Arresteinspracheentscheid gem. Art. 278 SchKG gestützt habe.
Wirkung einer vorgehenden vorgemerkten Verfügungsbeschränkung im Widerspruchsverfahren
Das Bundesgericht hatte die Frage geklärt, ob eine im Grundbuch vorgehende vorgemerkte Veräusserungsbeschränkung die Verwertung des Grundstücks im Falle der nachträglichen Verarrestierung zu verhindern vermag.
Zur Anwendbarkeit des LugÜ und des IPRG auf die Anerkennung von Entscheidungen, die vor dem Brexit ergangen sind
Im vorliegenden Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die Anerkennung von Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 2021 (Brexit) im Vereinigten Königreich ergangen sind, in der Schweiz weiterhin dem LugÜ unterliege oder nach den Regeln des IPRG beurteilt werden müsse.